FAQ

Du bist mindestens 17 Jahre alt und suchst eine Herausforderung? Für unsere Freizeiten und Zeltlager suchen wir, die BDKJ Ferienwelt, interessierte und interessante Menschen!

Die Mitarbeit bei den Freizeiten und Zeltlagern der BDKJ Ferienwelt ist in der Regel ab 17 Jahren möglich. Abweichungen sind gekennzeichnet. Bei Freizeiten im Ausland ist die Mitarbeit in der Regel erst ab 22 Jahren möglich.

Im Herbst werden die Freizeiten und Zeltlager in den Teams ausgewertet. Dabei geht es um folgende Inhalte:

  • Reflexion der Zusammenarbeit im Team
  • Reflexion inhaltlicher und organisatorischer Aspekte der Freizeit
  • Benennung von Konsequenzen für das kommende Jahr
  • Festen und Feiern

Für Freizeitleiter*innen ist die Teilnahme an der Auswertungstagung ebenso verpflichtend wie an der Vorbereitungstagung. Die aktuellen Termine findest du hier.

Dieser Punkt wird gerade überarbeitet – 2024 Neu

  • Freizeitleiter*innen erhalten pro Freizeit-Tag eine Aufwandsentschädigung von 14€ . An- und Abreisetag der Teilnehmenden werden jeweils mit einem vollständigen Tagessatz vergütet.
  • Teamleiter*innen in den Kinder- und Jugendfreizeiten erhalten zusätzlich eine Aufwandspauschale in Höhe von 25 €. In den BDKJ Zeltlagern erhalten Team- und Küchenleiter*innen, sowie ehrenamtliche Lagerseelsorger*innen einen erhöhten Tagessatz von 26 €.
  • Bei Tagungen zur Vorbereitung und Auswertung sowie bei der Freizeit entstehen keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Fahrtkosten werden bei An- und Abreise mit der Bahn 2. Klasse vollständig, mit dem PKW entsprechend den aktuellen Sätzen erstattet. (Siehe „Fahrtkostenerstattung“)
  • Sonstige Kosten, wie z. B. Porto und Telefon für die Vorbereitung und Durchführung der Freizeit werden gegen Nachweis erstattet.
  • Die Abrechnung der Kosten erfolgt über die TeamerApp bis spätestens 4 Wochen nach dem jeweiligen Meeting oder Einsatz.

Nähere Infos zur Aufwandsentschädigung findest du hier.

Hier kommen ehrenamtliche Mitarbeiter*innen bei Freizeiten in Deutschland und Europa zum Einsatz. In Teams von 2 bis 9 Freizeitleiter*innen werden Gruppen bis zu einer Größe von ca. 45 Teilnehmenden betreut. Bei Freizeiten im Ausland ist die Mitarbeit in der Regel ab 22 Jahren möglich.

Aufgaben: 

der Freizeitleitung

  • Organisation vor Ort
  • Küchenorganisation und Zubereitung der Mahlzeiten bei Selbstversorgerfreizeiten
  • Ansprechpartner für die Teilnehmer*innen
  • Programmplanung und Programmgestaltung
  • Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern der BDKJ Ferienwelt

der Teamleitung

Ab einer Teamgröße von 5 Freizeitleiter*innen setzen wir eine Teamleitung mit folgenden Aufgaben ein:

  • Leitung von Teamprozessen: Entscheidungen, Konflikte, etc.
  • Organisation vor Ort
  • Begleitung von Erstbewerbern im Team
  • Schnittstelle in der Kommunikation zwischen Team und BDKJ Ferienwelt
  • Programmplanung und Programmgestaltung
  • Voraussetzungen: Freizeiterfahrung und mindestens 1 Jahr Mitarbeit in der BDKJ Ferienwelt sowie vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den hauptberuflichen Mitarbeiter*innen.

 

Für jede Freizeit haben wir ein Anforderungsprofil erstellt. Hier findest du die Voraussetzungen für die Mitarbeit. Bitte lies das Profil aufmerksam durch bevor du deine Bewerbung abschickst. Bei Freizeiten im Ausland ist die Mitarbeit in der Regel ab 22 Jahre möglich.

Deutschland

Ferien am Bodensee

Camp Donautal

Italien

Bella Italia

Frankreich

Erlebniscamp Loue

In unseren Zeltlagern stehen dir als Freizeitleitung viele unterschiedliche Aufgabenbereiche zur Auswahl, so dass du deine persönlichen Stärken und Interessen einbringen kannst!

Freizeitleitungen
Als Freizeitleitung bist du Teil eines Teams und kannst ganz unterschiedliche Aufgabenbereiche übernehmen: Als Betreuer*in bist du Ansprechpartner*in für eine Gruppe von Teilnehmer*innen. Im Bereich Küche oder Logistik kannst du viele verschiedene Aufgaben übernehmen, zum Beispiel als Fahrer*in, Bademeister*in, in der medizinischen Betreuung oder als Mitarbeiter*in im Büro, Laden, der Technik oder der Küche. In eurem Team arbeitet ihr eng zusammen und unterstützt euch gegenseitig. Für Erstbewerber*innen ist die Teilnahme am Grundlagenkurs verpflichtend. Ersatzweise kann ein vergleichbarer Nachweis eingebracht werden, z.B. über die Juleica.

Freizeitleitungen für Spezialgebiete
Bei Freizeiten mit spezieller inhaltlicher Ausrichtung kannst du als Freizeitleitung für das jeweilige Spezialgebiet die Verantwortung für die Begleitung und Organisation des Themenschwerpunkts übernehmen. Zum Beispiel als Theaterpädagog*in oder Erlebnispädagog*in im BDKJ Zeltlager Rot. Für diese Jobs ist in Rücksprache mit der*dem Bildungsreferent*in eventuell eine zusätzliche Qualifikation notwendig.

Freizeitleitungen in Leitungsposition
Als erfahrene Freizeitleitung kannst du die Leitung eines Teams von Freizeitleitungen übernehmen und arbeitest im Leitungsteam mit. Das Leitungsteam begleitet die Freizeitleitungen bei der Vor- und Nachbereitung der Zeltlager und wird von der Gesamtleitung geleitet. Die ehrenamtliche Gesamtleitung ist für die Freizeit verantwortlich. Sie arbeitet eng mit der hauptberuflichen Zeltlagerleitung zusammen und ist die Schnittstelle in der Kommunikation zwischen Team und BDKJ Ferienwelt. Voraussetzung ist die Teilnahme an der Fortbildung für Teamleitungen.

Lagerseelsorger*in
Als Lagerseelsorger*in bist du Ansprechpartner*in für Teilnehmende und Freizeitleitungen. Du koordinierst die spirituellen Angebote auf dem Platz. In dieser Rolle arbeitest du eng und vertrauensvoll mit dem Leitungsteam zusammen. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme am Kurs „Glauben konkret“.

Je nach Zeltlager und Teamgröße teilen sich die Teams die einzelnen Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche individuell ein. Über unser Bewerbungsformular kannst du dich für alle Aufgabenbereiche bewerben.

Bitte das Bewerbungsformular vollständig ausfüllen. Dies gilt auch für alle Freizeitleiter*innen, die bereits vor dem Jahr 2021 mit uns zusammengearbeitet haben. Als erste Anschrift die Adresse eintragen, an die wir die Post senden sollen.

Freizeitleitungen, die sich bereits in den letzten zwei Jahren (ab 2021) über unser neues Portal beworben haben, geben in ihrem TeamerApp-Account den für 2023 gewünschten Einsatz an.

Stichtag für den Eingang der Bewerbung ist der 31. Januar. Danach beginnen wir mit der Zusammenstellung der Teams. Selbstverständlich sind auch Bewerbungen zu einem späteren Zeitpunkt willkommen. Dann jedoch ist die Mitarbeit nicht mehr bei allen Freizeiten möglich.

Alle Bewerber*innen erhalten im März Informationen zum Stand der Teambesetzung. Eine Mitarbeit ist aber im Normalfall in jedem Fall möglich.

Mit der Zusage erhältst du in der TeamerApp ein Einsatzangebot. Durch das Annehmen des Angebotes stimmst du der Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen dir und der BDKJ Ferienwelt zu. Bei minderjährigen Freizeitleiter*innen ist das Einverständnis beider Erziehungsberechtigten erforderlich.

In deinem TeamerApp Account kannst du ein Anforderungsschreiben für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses herunterladen.

Die Mitarbeit bei der BDKJ Ferienwelt ist nur dann möglich, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Wir treten entschieden dafür ein, Mädchen und Jungen vor Kindeswohlgefährdung zu schützen und den Zugriff auf Kinder für Täter*innen in den eigenen Reihen so schwer wie möglich zu machen.

Das Bundeskinderschutzgesetz legt in SGB 8 §72a fest, dass wir zu diesem Zwecke bei unseren Freizeitleitungen Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis nehmen dürfen und müssen. Den Vordruck zur Beantragung des Führungszeugnisses findest du in der TeamerApp.

Die Einsicht nehmen dabei immer die entgegennehmende Verwaltungsangestellte und die Bereichsleitung, niemals der oder die für euch zuständige Bildungsreferent*in. Schicke uns dazu bitte das erweiterte Führungszeugnis im Original per Post zu. Anschließend wird vermerkt, ob ein Hinderungsgrund zur Tätigkeitsaufnahme vorliegt oder nicht. Das erweiterte Führungszeugnis wird an euch zurückgeschickt.

Freizeitleiter*innen, die während der Freizeit ein Fahrzeug der BDKJ Ferienwelt steuern, sollten ein Fahrsicherheitstraining absolvieren. Die BDKJ Ferienwelt hat dazu eine Rahmenabsprache mit dem ADAC getroffen. Das Training kann dezentral besucht werden. Nach vorheriger Rücksprache werden die Kosten anteilig erstattet.

Information und Kontakt:
Helmut Bender, Reiseorganisation und Marketing

Fahrtkosten werden entsprechend der geltenden Fahrtkostenregelung erstattet. Voraussetzung ist jeweils die Teilnahme von Beginn bis Ende der Veranstaltung. Dazu lädst du deine Belege in der TeamerApp beim jeweiligen Meeting oder Einsatz hoch bzw. gibst die jeweils gefahrenen Kilometer an. Bei der Abrechnung werden die Daten von den*r Kostenstellenverantwortlichen geprüft und ggf. geändert.

Die BDKJ Ferienwelt gewährt eine Fahrtkostenerstattung für alle während der Saison verpflichtenden Veranstaltungen. Weitere Termine nur nach Absprache.

Die Abrechnung der Fahrtkosten erfolgt jeweils nach Abschluss des Meetings oder Einsatzes, spätestens jedoch am 15. November des Kalenderjahres.

Es ist dringend darauf zu achten, dass Fahrgemeinschaften gebildet und die Sparmöglichkeiten der Bahn genutzt werden.

Für die Teilnahme am nicht verpflichtenden Fortbildungsprogramm werden keine Fahrtkosten erstattet.

Für die Mitarbeit bei unseren Freizeiten und Zeltlager und die dazugehörige Vor- und Nachbereitung kannst du bei deinem Arbeitgeber Freistellung zur Stärkung des Ehrenamts (früher Sonderurlaub) beantragen. Das Antragsschreiben dafür bekommst du von uns. Falls du dieses benötigst schick uns doch bitte eine Mail mit folgenden Daten:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Name und Anschrift des*der Freizeitleiter*in
  • Maßnahme bzw. Freizeit, für die Freistellung beantragt werden soll
  • Anzahl der Tage für die Freistellung beantragt werden soll

Maximal sind in Baden-Württemberg 10 Tage möglich, dies weicht in anderen Bundesländern ab. Auch das Verfahren kann hier unterschiedlich sein. Möglich ist es aber in jedem Bundesland.

Ob diese Freistellung von eurem Arbeitgeber bezahlt oder unbezahlt geschieht hängt von eurem Arbeitgeber ab und lässt sich von uns nicht beeinflussen.

Ausschließlich in Baden-Württemberg (Wohnsitz oder Arbeitsstätte) ist die Beantragung von Bildungsurlaub für die Qualifizierung zur Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten möglich.

Dieser Bildungsurlaub muss im Regelfall gewährt und bezahlt werden. Das Antragsformular, gesetzliche Grundlagen und Merkblätter findet ihr beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Jedes Jahr fahren tausende Kinder und Jugendliche auf Freizeiten und Zeltlager der BDKJ Ferienwelt. Dort erleben sie in Gemeinschaft mit anderen Spiel und Spaß, eigene Fähigkeiten und Grenzen sowie den unmittelbaren Kontakt zur Natur.
Die Möglichkeiten, sich in nicht alltäglicher Umgebung zu erfahren und die eigenen in sich schlummernden Kräfte und Interessen zu entdecken, sind pädagogische Chance und Herausforderung zugleich. Dies gilt auch für die in den Kindern und Jugendlichen tief verankerte Suche nach Gott und ihrem Bedürfnis nach Spiritualität. Kirchliche Freizeitenarbeit, die dem ganzen Menschen gerecht zu werden versucht, greift diese Bedürfnisse auf und bietet Raum zur persönlichen und religiösen Erfahrung und Entwicklung.
Freizeiten des BDKJ sind pädagogische Kurzzeiteinrichtungen mit erlebnisorientiertem und christlichem Charakter. Auf der Grundlage der freiwilligen Teilnahme sowie dem besonderen inhaltlichen, räumlichen und zeitlichen Profil, ermöglichen sie personale Begegnung von Freizeitleitung/Seelsorger*n und Teilnehmenden durch gemeinsames Leben und Tun im Kontext christlich-kirchlicher Trägerschaft.

Für Erstbewerber*innen ist die Teilnahme am Grundlagenkurs verpflichtend. Hast du bereits an einer umfassenden Gruppenleiterausbildung oder einem Freizeitleiterkurs teilgenommen, gelten die Voraussetzungen nach Rücksprache als erfüllt. Folgende Inhalte werden im Kurs vermittelt:

  • Grundlagen und Ziele der BDKJ Ferienwelt
  • Kompetenzen einer Freizeitleitung
  • Leitungsstile kennen lernen und Leitung wahrnehmen
  • Reflektiertes Arbeiten in Freizeitenteams (Teamarbeit, Kooperation, Kommunikation, Auswertung, Reflexion des Gruppenprozesses)
  • Rechtliche Grundlagen: Aufsichtspflicht und Jugendschutz
  • Schutzauftrag Kindeswohl
  • Programmgestaltung (Spiele, Kreatives, Spiritualität)
  • Pädagogische Fragestellungen auf Freizeiten (Gruppenphasen, Gruppenentwicklung, Einstiegssituationen in Gruppen)
  • Strukturierte Planung und Organisation einer Freizeit

Alle angebotenen Grundlagenkurse qualifizieren gleichermaßen für die ehrenamtliche Tätigkeit in der BDKJ Ferienwelt. Aktuelle Kurstermine findest Du hier.

Du hast Lust in der BDKJ Ferienwelt als Freizeitleitung zu arbeiten? Bei uns gibt es spannende und vielfältige Möglichkeiten für Einsteiger:

Freizeitleiterkurs (ab 16 Jahren)
In der Freizeit „Freizeitleiterkurs. Zwischen Lagerfeuer und Leitung lernen“ lernst du alles was du brauchst, um eine Freizeitleitung in der BDKJ Ferienwelt zu werden. Du übernimmst von Anfang an Verantwortung und kannst dich unter Anleitung ausprobieren. Und daneben bleibt noch genug Zeit um mit den anderen Teilnehmenden das Zeltlagerleben in Rot zu genießen!

Juniorteamer*in (für 16-17 Jährige)
Als Juniorteamer*in in einem Zeltlager kannst du unter Anleitung erfahrener Freizeitleitungen mitarbeiten und erste Erfahrungen in der Zeltlagerarbeit sammeln. Die BDKJ Ferienwelt unterstützt dich dabei mit der kostenfreien Teilnahme am Grundlagenkurs, mit der Erstattung der Fahrtkosten, freie Kost und Logis für die Vor- und Nachbereitungstagungen und dein Zeltlager, sowie eine Aufwandsentschädigung für deinen Einsatz im Zeltlager. Damit du einen guten Altersabstand zu deinen Teilnehmer*innen hast, müssen diese mindestens drei Jahre jünger sein als du.

Direkteinsteiger (ab 17 Jahren)
Du willst direkt als Freizeitleitung in der BDKJ Ferienwelt einsteigen? Egal ob du Freizeitenerfahrung mitbringst oder zum ersten Mal auf einer Freizeit mitarbeiten wirst – wir freuen uns auf dich!

Die BDKJ Ferienwelt bietet Praktikumstellen für Erzieher*innen in Ausbildung an. Die Anzahl der Plätze pro Freizeit ist begrenzt. Wir weisen darauf hin, dass die Anleitung aufgrund unserer ehrenamtlichen Strukturen durch erfahrene ehrenamtliche Mitarbeiter*innen erfolgt.

Gerne erstellen wir eine Bestätigung und eine Tätigkeitsbeschreibung für das Praktikum. Eine Beurteilung im Sinne eines Zeugnisses können wir aufgrund unserer ehrenamtlichen Strukturen aber nicht ausstellen.

Ein zentraler Aspekt der BDKJ Ferienwelt ist die Qualifizierung der ehrenamtlichen Freizeitleiter*innen.

Für neue Freizeitleitungen ist deshalb die Teilnahme am Grundlagenkurs verpflichtend.

Von neuen Teamleitungen wird die Teilnahme an der Teamleiterausbildung erwartet.

Neuen Gesamtleitungen empfehlen wir die Teilnahme an der Fortbildungsreihe „Verband leiten lernen“ der BDKJ Diözesanstelle

Für neue Lagerseelsorgern*innen die Teilnahme an der Reihe „Glauben konkret“ der BDKJ Diözesanstelle verpflichtend.

Neben dem eigenen Fortbildungsangebot möchten wir unseren ehrenamtlichen Freizeitleitungen den Besuch von weiteren Fort- und Weiterbildungen ermöglichen. Aktive Freizeitleiter*innen der BDKJ Ferienwelt erhalten nach Absprache mit der BDKJ Ferienwelt für jedes Jahr der Mitarbeit eine Ermäßigung von 15 € vom Basispreis.

Die kirchliche Jugendarbeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart bietet eine Gemeinschaft, in der Glaube, ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden. Wir treten entschieden dafür ein, Mädchen und Jungen vor Kindeswohlgefährdung zu schützen und den Zugriff auf Kinder für Täter*innen in den eigenen Reihen so schwer wie möglich zu machen. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei für uns an erster Stelle. Verschiedene Materialien und Angebote sollen dabei helfen, einen sicheren und verlässlichen Rahmen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu schaffen.

Unsere Grundlagen und Ziele sind im Selbstverständnis der BDKJ Ferienwelt beschrieben. Wir erwarten von allen Freizeitleiter*innen, dass sie diese Ziele akzeptieren und sich aktiv für deren Verwirklichung einsetzen. Neue Freizeitleitungen erhalten das Selbstverständnis im Grundlagenkurs.

Weitere Informationen zur Mitarbeit als Freizeitleitung in der BDKJ Ferienwelt findet ihr in unseren Leitlinien für Freizeitleiter*innen.

Bei der Zusammenstellung der Teams berücksichtigen wir verschiedene Kriterien:

  • Alter, Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Teambesetzung mit Frauen und Männern
  • Zusammenarbeit von erfahrenen und neuen Mitarbeiter*innen
  • Deine Freizeiten- und Teamwünsche

Wir bitten um Verständnis, dass nicht jeder Freizeit- bzw. Teamwunsch berücksichtigt werden kann. Je mehr alternative Wünsche du vermerkst, desto besser stehen die Chancen zur Mitarbeit. Dies gilt auch für langjährige Mitarbeiter*innen.
Wird die geplante Teilnehmerzahl in einzelnen Freizeiten nicht erreicht, behält sich die BDKJ Ferienwelt die Verkleinerung des Freizeitenteams vor. Davon ausgenommen sind Teams, die mit zwei Freizeitleiter*innen besetzt sind.

Das Freizeiten-Team trifft sich täglich zur Teamsitzung, die Teilnahme ist obligatorisch. Die Teamsitzung bietet Raum für:

  • Planung des Programms
  • Absprachen im Team
  • Reflexion und Austausch
  • Besprechung von Problemen

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart als Rechtsträger der BDKJ Ferienwelt gewährleistet für alle ehrenamtlich tätigen Freizeitleiter*innen folgenden Versicherungsschutz:

  • Veranstalterhaftpflicht der BDKJ Ferienwelt. Diese sichert auch die persönliche Haftung der Freizeitleiter*innen mit folgenden Deckungssummen ab: Personenschäden bis 20 Mio €, Sachschäden bis 1,5 Mio €
  • Unfallversicherung für ehrenamtliche Freizeitleiter*innen der BDKJ Ferienwelt
  • Rechtsschutzversicherung für ehrenamtliche Freizeitleiter*innen der BDKJ Ferienwelt

Allerdings schließt der o. g. umfassende Versicherungsschutz nicht aus, dass der*die Freizeitleiter*in im Schadensfall gegebenenfalls von der Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden kann. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass dies auf Fälle vorsätzlichen oder bedingt vorsätzlichen Handelns des*der Freizeitleiter*in bei der Verletzung entsprechender Pflichten beschränkt ist.

Die BDKJ Ferienwelt der Diözese Rottenburg-Stuttgart hat eine Haftpflichtversicherung über die TAS Touristik Assekuranz Service GmbH abgeschlossen, welche die persönliche Haftung des*der Freizeitleiters*Freizeitleiterin im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung der Aufsichtspflicht abdeckt. Im Falle einer persönlichen Inanspruchnahme des*der Freizeitleiters*Freizeitleiterin übernimmt die Versicherung die außergerichtliche Schadensbearbeitung und gegebenenfalls die Regulierung der Ansprüche für den*die Freizeitleiter*in. Im Falle einer gerichtlichen Inanspruchnahme stellt die Versicherung eine anwaltliche Vertretung des*der Freizeitleiters*Freizeitleiterin sicher und übernimmt im Falle der Zuerkennung von Ansprüchen durch Urteil oder Vergleich den zuerkannten Betrag sowie auf den*die Freizeitleiter*in entfallende eigene und gegnerische Anwaltskosten sowie Gerichtskosten.
Der*die Freizeitleiter*in verpflichtet sich, die BDKJ Ferienwelt sofort zu unterrichten, falls gegen ihn*sie persönlich Ansprüche wegen Verletzung der Aufsichtspflicht geltend gemacht werden.

Mindestalter zur Mitarbeit ist 18 Jahre, bei ausgewählten Freizeiten bereits ab 17 Jahren. Im Küchenteam ist eine Mitarbeit teilweise ab 16 Jahren möglich.

Ab 16 Jahren ist in einigen Zeltlagern die Mitarbeit als „Juniorteamer*in“ möglich.

Bei Freizeiten für die Altersgruppe bis 18 Jahre sowie bei Auslandsfreizeiten ist die Mitarbeit in der Regel ab 22 Jahren möglich.

Für Erstbewerber*innen ist die Teilnahme am Grundlagenkurs verpflichtend. Hast du bereits an einer umfassenden Gruppenleiterausbildung oder einem Freizeitleiterkurs teilgenommen, gelten die Voraussetzungen nach Rücksprache als erfüllt.

Mindestens ein*e Mitarbeiter*in im Freizeitenteam verfügt über eine Qualifikation in „Erster Hilfe“, die max. 3 Jahre zurück liegt. Diese Voraussetzung wird im Rahmen der Vorbereitung überprüft und ggf. Schulungen kostenfrei angeboten.

Die Teilnahme an der Vor- und Nachbereitung der Freizeiten ist verpflichtend.

Mitarbeiter*innen mit gesundheitlichen Einschränkungen können nach Rücksprache Freizeiten leiten.

Ein zentraler Aspekt der BDKJ Ferienwelt ist die Qualifizierung der ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen. Deshalb ist die Teilnahme an den Veranstaltungen zur Vorbereitung für alle Mitarbeiter*innen verpflichtend und Voraussetzung für die Leitung einer Freizeit. Teamarbeit muss gemeinsam aufgebaut werden. Während der Vorbereitung lernen sich die Teams kennen, treffen Absprachen und legen die Schwerpunkte ihrer gemeinsamen Arbeit fest.

Schwerpunkte der Vorbereitung

  • Kennenlernen im Freizeit-Team
  • Informationen über das Profil und die Rahmenbedingungen der Freizeit
  • Grundlagen für die Zusammenarbeit im Team entwickeln
  • Ideensammlung für die Gestaltung der Freizeit
  • Absprachen für die weitere inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der Freizeit treffen

Eine Übersicht der Termine findest du hier.