Zuschüsse und Rabatte

Finanzieller Zuschuss

Aus Mitteln des Landesjugendplans (unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg) kann für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 27 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien ein Zuschuss für die Freizeit gewährt werden.

Die Zuschusshöhe liegt dieses Jahr bei 25€ pro Tag und Teilnehmer*in, dieser Betrag wird vollständig auf den Teilnehmer*innenpreis angerechnet, dieser daher entsprechend nach Genehmigung reduziert. Nach Abzüge aller Rabatte (Zeppelinstiftung, Familienrabatt, Landesjugendplan und andere) verbleibt aber immer mindestens ein Eigenanteil von 10€. Der Antrag wird hier zur Verfügung gestellt.

Schritte zur erfolgreichen Antragsstellung:

  1. Bitte denken Sie bitte mindestens 4 Wochen vor der Freizeit daran, uns den ausgefüllten Antrag unterschrieben vorzulegen. Früher ist immer besser, da wir es dann bereits mit der Restzahlung verrechnen können und wir so ihr Girokonto nicht belasten bzw. sie nicht angemahnt werden.
  2. Beim Antrag füllen Sie bitte alle Felder außer „Veranstalter der Maßnahme“ vollständig und leserlich aus und reichen den Antrag im Original und unterschrieben ein.
  3. Das Einkommen ist als ein Nettobetrag anzugeben. Berücksichtigt werden alle Zuflüsse (Gehalt, Unterhalt, ALG II usw.) nicht aber das Kindergeld. Bitte nur einen Gesamtbetrag in Euro angeben.
  4. Einkommensnachweise sind nicht einzureichen.
  5. Sollte ihr Kind früher abreisen oder gar nicht anreisen, erlischt der Anspruch auf Förderung anteilig oder vollständig. Stornierungskosten gehen zu Ihren Lasten.

Um bereits im Vorfeld abschätzen zu können, ob eine Antragsstellung erfolgreich sein könnte legen wir hier auch unser Prüfverfahren offen. Wir orientieren uns am Median des Nettoäquivalenzeinkommens in Baden-Württemberg. Dieses liegt 2021 bei 1237€ bei einem Singlehaushalt. Für Familien wird hier pro Haushaltsmitglied ein gewichteter Anteil hinzugerechnet. Erwachsene und Kinder über 14 Jahre werden mit 0,5, Kinder unter 14 Jahre mit 0,3 berechnet. Daraus ergeben sich folgende Beispielgrenzen:

  • Für eine Familie* bestehend aus zwei Elternteilen mit einem 12jährigen Kind 2217€ netto, ohne Kindergeldbezug.
  • Für einen alleinerziehenden Elternteil mit 2 Kindern über 14 Jahren und 2 Kindern unter 14 Jahren 3057€ netto, ohne Kindergeldbezug.

* Familie umfasst für uns: Ehepaare, nichteheliche Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende.

Familienrabatt

Wir gewähren einen Rabatt für Familien, aus denen zwei oder mehr Kinder bis zum Alter von 17 Jahren teilnehmen. Der Zuschuss beträgt für das zweite und jedes weitere Kind bis zu 50 €, wird auf Antrag gewährt und ist einkommensabhängig. Der Familienrabatt ist eine freiwillige Leistung der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Bitte reichen Sie den Antrag mit der Anmeldung des zweiten Kindes vor Beginn der Freizeit ein.